Der BGH hat entschieden: Ein Cookie-Banner mit „ok“-Button reicht nicht mehr aus
Jetzt sind sich die Gerichte einig: Anfangs urteilte der EuGH, nun auch der BGH. Sie kamen zu der Entscheidung, dass Betreiber von Webseiten die aktive Einwilligung ihrer Besucher benötigen, wenn sie Cookies setzen wollen.