...Und wieder einmal hat Google seine Richtlinien erweitert. Bei der diesmaligen Erweiterung handelt es sich um ein neues Dokument mit dem Titel „Linktauschprogramme“ bzw. „Link Schemes“ im Englischen.
Insgesamt geht es hierbei um drei neue Einträge in die Google Richtlinien, die sich alle um Kategorien von Links drehen, mit welchen Google Abstrafungen rechtfertigen will.
Drei neue Richtlinien:
- Artikel-Marketing im großen Stil oder das Posten von Kampagnen als Gast mit Ankertextlinks, die viele Keywords enthalten
- Textanzeigen oder native Werbung, wo Artikel mit Links, die PageRank weitergeben, bezahlt werden
- Links mit optimiertem Ankertext in Artikeln oder Pressemitteilungen, die auf anderen Websites verteilt sind.
Auf den ersten Blick wirkt das so, als wäre die Nutzung kostenloser Presseplattformen oder das Verbreiten von Gastartikeln verboten.
Entwarnung: Es ist nicht direkt verboten. Lediglich die wichtigsten Stellen müssen unterstrichen und etwas strenger berücksichtigt werden als zuvor:
- Artikel-Marketing im großen Stil oder das Posten von Kampagnen als Gast mit Ankertextlinks, die viele Keywords enthalten
- [Werbung war schon immer verboten]
- Links mit optimiertem Ankertext in Artikeln oder Pressemitteilungen, die auf anderen Websites verteilt sind.
Für die SEO-Branche bedeutet das, alles in Maßen zu nutzen und auf eine natürliche Verteilung und Verarbeitung von Links, Gastartikeln oder Pressemitteilungen zu achten. Eigentlich alles halb so wild – Nur nicht verrückt machen lassen.